(DVR) – Koffer verstaut, Fahrer und Mitfahrer angeschnallt – und los geht die Urlaubsfahrt mit dem Auto. Aber was ist mit dem Hund auf der Rückbank und der Handtasche auf dem Beifahrersitz? Ungesicherte Tiere oder Ladung führen immer wieder zu schweren Unfallfolgen, die vermeidbar wären. Guten Rat zur korrekten Sicherung von Tieren, Gepäck und schwerem Transportgut wussten die Experten einer Leser-Telefon-Aktion des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Nachlesen:
Gibt es wirklich eine Anschnallpflicht für Hunde?Jürgen Bente: Eine spezielle Anschnallpflicht für Hunde gibt es zwar nicht, Tiere gelten aber verkehrsrechtlich als Ladung und müssen im Auto entsprechend gesichert werden. Das legt Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fest. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschrift liegt beim Fahrer.
Jeanette Przygoda: Vielen Hundehaltern ist nicht bewusst, welchen Gefahren das Tier im Falle einer Vollbremsung ausgesetzt ist – oder sie scheuen davor zurück, ihrem Hund die Bewegungsfreiheit zu nehmen. Doch gerade wer seinen Hund liebt, sollte auf die richtige Sicherung im Auto achten. Für das Tier selbst wird in vielen Fällen Stress reduziert, wenn es im Wagen nicht zu viel Bewegungsspielraum hat. Und nach der Fahrt kann ihr Hund sich ja wieder austoben!
Trenngitter, Transportbox, Anschnallgurt für Hunde – welches System ist das sicherste?
Jeanette Przygoda: Der ADAC hat in einem Crashtest die verschiedenen Tier-Sicherungssysteme auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis: Am sichersten für Fahrzeuginsassen und Hund ist eine stabile Transportbox mit richtiger Platzierung im Fahrzeug. Kleine Boxen können im Fußraum hinter den Vordersitzen verstaut werden, größere im Laderaum von Kombi- oder Schräghecklimousinen sowie Vans und Geländewagen – immer schräg zur Fahrtrichtung und direkt an der Lehne der Rücksitzbank. Wenn Sie zusätzlich ein stabiles Trenngitter montieren, erhöhen Sie die Sicherheit noch.
Wie gut sind Anschnallgurte für Hunde?
Jeanette Przygoda: Stabile Geschirre mit möglichst knapper Gurtlänge und Metallverschlüssen schützen die Fahrzeuginsassen bei Bremsmanövern oder Unfällen recht zuverlässig – der Hund allerdings ist vor Verletzungen nicht immer geschützt.
Gibt es gesetzliche Prüfvorschriften für Tier-Sicherungssysteme?
Jürgen Bente: Nein, gesetzliche Prüfvorschriften gibt es nicht. Sie sollten beim Kauf allerdings darauf achten, ob das Produkt durch DIN-Prüfung zertifiziert ist oder in Crashtests untersucht wurde.
Mein Hund geht nicht gern in seine Transportbox. Wie kann ich ihn daran gewöhnen?
Jeanette Przygoda: Gewöhnen Sie Ihren Hund zunächst außerhalb der Autosituation an seine Box. Manche Hunde haben Probleme mit den Hartschalenboxen, die sehr dunkel sind und einen höhlenartigen Charakter haben. In diesem Fall nehmen Sie zunächst das Oberteil ab und nutzen die Unterschale als Körbchen. Geht der Hund in die Box, belohnen Sie sein Verhalten beispielsweise mit einem Schweineohr, Knochen oder einer extra Streicheleinheit. Im nächsten Schritt üben Sie das Ganze im Auto – und erst dann fahren Sie mit dem Hund in der Box los.
Mein Hund ist im Auto immer sehr unruhig, kläfft und jammert. Was steckt dahinter?
Jeanette Przygoda: Unruhiges Verhalten im Auto kann unterschiedliche Gründe haben: Manche Hunde bekommen Stress, wenn sie das Gefühl haben, Fahrer und Auto nicht kontrollieren zu können. Dahinter steckt dann ein Vertrauensproblem zwischen Hund und Herrchen, das über die Arbeit an der Beziehung verbessert werden kann. Andere Hunde sind sehr reizempfänglich. Für sie kann eine Hartschalenbox hilfreich sein, die sie vor einem Großteil der visuellen Eindrücke abschirmt. Verknüpft ein Hund die Autofahrt mit einem bestimmten Ereignis, beispielsweise dem ausgedehnten Spaziergang im Wald, kann er vielleicht vor Aufregung kaum an sich halten. Hier ist es hilfreich mit dem Hund zu üben, dass nicht jede Autofahrt etwas mit ihm zu tun hat: Also viel herumfahren, anhalten, aussteigen und den Hund dabei ignorieren und im Auto lassen.
Wie belade ich meinen Kofferraum für die Urlaubsreise richtig?
Jürgen Bente: Schwere Gegenstände, wie die Koffer, gehören nach unten, möglichst mittig und formschlüssig an der Rückbank. Das Gewicht sollte gleichmäßig verteilt sein, damit das Fahrzeug keine Schlagseite bekommt. Kein Teil der Ladung darf verrutschen, umkippen oder herunterfallen – mit Netzen und Zurrgurten aus dem Fachhandel lassen sich lose Gegenstände gut sichern. Angaben zum zulässigen Höchstgewicht an Ladung finden Sie im Zulassungsschein Ihres Fahrzeugs. Der Luftdruck der Reifen und die Einstellung der Scheinwerfer müssen dem erhöhten Gewicht angepasst werden. Informationen dazu stehen in der Betriebsanleitung Ihres Wagens.
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Karsten Linke und Jürgen Bente. Foto: pr new |
Wie viel darf ich in die Dachbox laden?
Jürgen Bente: Grundsätzlich sollte nur leichtes Gepäck in die Box. Angaben zur maximalen Beladung der Box gibt der Hersteller. Wichtig ist allerdings, dass Sie daneben die Angaben des Fahrzeugherstellers zur maximalen Dachlast berücksichtigen. Beachten Sie auch, dass sich das Fahrverhalten Ihres Autos mit Box verändert – es wird beispielsweise anfälliger gegen Seitenwind.
Kann ich nicht mal Schlüssel, Handy oder Ähnliches auf dem Beifahrersitz transportieren?
Jürgen Bente: Kleinteile wie Schlüssel oder Handy gehören ins Handschuhfach und nicht auf den Beifahrersitz. Ein 300 Gramm schweres Handy etwa kann bei einem Aufprall mit 50 km/h eine Massenkraft von 15 Kilogramm entwickeln – und so Sachschäden anrichten oder Insassen schwer verletzen. Alles, was Sie während der Fahrt nicht unbedingt brauchen, wie Jacken oder Rucksäcke, gehört in den Kofferraum. Snacks, Getränke oder Karten lassen sich gut in den Seitentüren- oder Rückenlehnentaschen verstauen. Trinkflaschen sollten niemals auf dem Boden liegen, sie könnten beim Bremsen nach vorne rollen und die Pedale blockieren.
Was muss ich beachten, wenn ich sperrige Ladung mit geöffneter Heckklappe transportiere?
Polizeihauptkommissar Thomas-Otto Fiala: Grundsätzlich darf Ladung bis zu einer Länge von 1,50 Meter hinten aus dem Fahrzeug hinausragen. Ab einer Länge von einem Meter muss das Ende der Ladung allerdings mit einer roten Fahne, einem roten Schild oder einem zylindrischen hellroten Körper von mindestens 30 mal 35 Zentimeter Durchmesser gekennzeichnet werden – sind die Sichtverhältnisse schlecht, müssen zusätzlich eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler angebracht werden.
Ich ziehe am Wochenende mit dem Kleintransporter um. Wie belade ich die Transportfläche richtig?
Jürgen Bente: Wichtig ist, dass Sie die Prinzipien der „formschlüssigen“ und „kraftschlüssigen“ Ladungssicherung kennen und umsetzen: Formschlüssig sichern Sie, indem Sie alle schweren Bücher- und Geschirrkisten so verteilen, dass die gesamte Ladefläche bedeckt ist und nichts frei bleibt. So hält sich das Ladegut gegenseitig, auch bei mehreren Lagen. Schwere Gegenstände gehören immer nach unten, leichtere werden darauf gepackt. Ist nicht die ganze Ladefläche gefüllt, helfen Sperrstangen, Klemmbretter oder Ladebalken bei der formschlüssigen Sicherung.
Transportieren Sie bei einer Fuhre einen einzelnen schweren Gegenstand, wie ein Klavier oder eine Waschmaschine, müssen Sie kraftschlüssig sichern. Das Transportgut kommt dazu in der Mitte der Ladefläche auf eine rutschfeste Matte und wird mit Gurten niedergezurrt.
Hält im Notfall nicht die Trennwand zum Fahrgastraum die Ladung zurück?
Thomas-Otto Fiala: Bei einer abrupten Bremsung kann die gesamte schlecht gepackte Ladung ins Rutschen kommen und einzelne Gegenstände können die Trennwand durchschlagen. Es besteht nicht nur die Gefahr, dass der Transporter demoliert wird, sondern auch dass Sie und Ihre Beifahrer schwere Verletzungen davontragen.
Welche Strafen drohen, wenn ich Ladung nicht richtig sichere?
Thomas-Otto Fiala: Paragraf 22 der StVO legt fest, dass der Fahrzeugführer für die vorschriftsmäßige Sicherung der Ladung verantwortlich ist. Bei Verkehrskontrollen darf die Polizei Verstöße mit Verwarnungs- oder Bußgeldern zwischen 35 und 120 Euro ahnden und den Fahrer an der Weiterfahrt hindern. Im Verkehrszentralregister in Flensburg können bis zu vier Punkte eingetragen werden.
Liegt ein Straftatbestand vor, wenn ein Unfall durch Beladungsfehler ausgelöst wurde?
Thomas-Otto Fiala: Ein durch Beladungsfehler ausgelöster oder verschlimmerter Unfall mit Personenschaden kann als Straftat gewertet und mit Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden.
Kommt in so einem Fall meine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf?
Karsten Linke: Ja, die Leistungen der Haftpflichtversicherung sind umfassender als die meisten Menschen wissen – auch grobe Fahrlässigkeit ist abgedeckt. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch Ihre fehlerhafte Ladung geschädigt, zahlt die Versicherung. Einen Regress brauchen Sie in diesem Fall nicht zu fürchten.
Bei einer Vollbremsung sind Farbeimer in meinem Auto aufgeplatzt – der Wagen ist im gesamten Innenraum weiß und nicht mehr zu gebrauchen. Die Vollkaskoversicherung will den Schaden nicht übernehmen…
Karsten Linke: Die Vollkaskoversicherung greift nur dann, wenn der Schaden von außen zugefügt wurde – beispielsweise wenn Sie gegen eine Baum gefahren sind. Da in Ihrem Fall die Schadensursache innerhalb des Fahrzeugs liegt, ist der Schaden leider nicht erstattungsfähig.
Ein anderer Fahrer hat mir die Vorfahrt genommen. Bei der Vollbremsung wurde ich durch meine ungesicherte Ladung schwer am Hinterkopf verletzt. Kann ich trotzdem mit dem vollen Schadensersatz rechnen?
Karsten Linke: In diesem Fall wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers prüfen, inwieweit der Schadensersatz gekürzt werden kann. Kommt ein Gutachten zu dem Schluss, dass Ihre Verletzungen nicht durch die Vollbremsung, sondern durch die fehlerhafte Beladung verursacht wurden, kann das erhebliche Auswirkungen auf den Schadensersatz haben.
Sind Schäden an der Ladung mitversichert?
Karsten Linke: Nein, Schäden an der Ladung sind prinzipiell nicht mitversichert.
Die Experten der Telefonaktion „Ladungssicherung im Pkw“ im Überblick:
Jürgen Bente, Referent Fahrpraktische Programme, Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR), Bonn
Polizeihauptkommissar Thomas-Otto Fiala, Verkehrssicherheitsberater bei der Autobahnpolizei Köln
Karsten Linke, Versicherungsfachwirt, Referent Kraftfahrtversicherung, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin
Jeanette Przygoda, Hundetrainerin und Fachautorin, Inhaberin Hundetraining „Leinensache“, Köln
Sicher unterwegs mit Hund und Hausstand:
Informationen im Internet
www.adac.de
Der ADAC hat die unterschiedlichen Tier-Sicherungssysteme in einem Crashtest geprüft. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie unter den Menüpunkten „Info, Test & Rat“, „Tests“, „Crashtest“ und hier unter „Ladung & Tiere“.
www.lade-gut.de
Die offizielle Webseite der gemeinsamen Schwerpunktaktion LadeGUT der Unfallkassen (UK), der Berufsgenossenschaften (BG) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Ladungssicherung in Pkw und Transportern.
Gegenstände werden zu Geschossen
Gegenstand Masse Wirkende
Massenkraft
Handy 300 g 15 kg
Regenschirm 700 g 35 kg
Handtasche 3 kg 150 kg
Aktenkoffer 5 kg 250 kg
Getränkekiste 14 kg 700 kg
Hund 40 kg 2.000 kg
Crashtest bei einem Aufprall mit 50km/h. Die Höhe der Gewichtskraft, die sich bei einem Aufprall entwickelt, ist von der zur Verfügung stehenden Knautschzone und von der Länge des Deformationsweges abhängig. Dadurch entstehen unterschiedlich hohe Massenkräfte. Sie können bis zum 50-fachen des Eigengewichts betragen.